07 ottobre 2008

Germania, niente tassa se ascolti la radio su Internet

Un tribunale amministrativo della città tedesca di Münster ha deciso che per ricevere la radio via Internet non occorre pagare alcuna tassa. Da quel che leggo sul Tagesspiegel la decisione è stata motivata sulla base delle ultime statistiche, che dicono che i tedeschi con più di 14 anni ascoltano la radio su Internet solo in percentuale minima: un 2,1%, che sale al 3,4% se si restringe il campione ai navigatori ultra-quattordicenni. Troppo poco per giustificare la richiesta di versare il canone - che in Germania si chiama GEZ perché riscossa dalla "Gebühreneinzugszentrale", l'esattoria centrale - anche se al posto della radio o della tv si possiede un computer o un telefonino. Una situazione, come si vede, molto simile alla nostra, con la differenza che da quelle parti si paga anche il canone per la sola radio.
Nella fattispecie la sentenza è arrivata nella causa che ha visto contrapposti l'emittente regionale WDR e un giovane studente che si rifiutava di pagare il canone di 5 euro e rotti mensili. Secondo i calcoli il canone versato per il possesso di apparati aggiuntivi ammontava nel 2007 a quasi 6 milioni di euro. Dopo questa decisione, se non ci saranno ripensamenti sulla sentenza, è possibile che le norme sui canoni radiotelevisivi siano riviste.


Rundfunkgebühren
"Tschüss GEZ"
Das Verwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass der Besitz eines Internet-PCs nicht zwangsläufig die GEZ-Gebühr rechtfertigt. Das Urteil könnte eine Lawine ins Rollen bringen.

8.10.2008
Von Kurt Sagatz

„Zumindest im Privatbereich siehts jetzt so aus, dass die GEZ erstmals schlechte Karten hat“, heißt es im Weblog „Tante Jays Café“ unter der Überschrift „Tschüss GEZ“, und auch durch die anderen Internetforen verbreitet sich die Meldung über „Neues von der GEZ-Front“ wie ein Lauffeuer. Erstmals hatte das Verwaltungsgericht in Münster am Montag in einem Rechtsstreit zwischen einem Studenten und dem WDR entschieden, dass der Besitz eines Internet-PCs nicht zwangsläufig die GEZ-Gebühr rechtfertigt.
„Student erkämpft wichtiges Urteil gegen die GEZ“, darin sind sich die Internetnutzer einig. Nun allerdings von einer generellen Befreiung privater PC-Nutzer von der GEZ auszugehen, wäre verfehlt, darüber ist sich auch die Bloggerszene im Klaren: „GEZ oder nicht GEZ, das bleibt die Frage“, heißt es in den kritischeren Weblogs.
Das Münsteraner Gericht hatte sich in der Urteilsbegründung unter anderem auf eine Studie von ARD und ZDF gestützt, in der die beiden öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten das Internetnutzungsverhalten der Deutschen unter die Lupe nehmen. Das vernichtende Ergebnis: Von den über 14-jährigen Deutschen schalten gerade einmal 2,1 Prozent ein Netzradio ein, selbst bei den Onlinern sind es nur 3,4 Prozent. Die Annahme, dass der Besitz eines internetfähigen Computers automatisch mit dem Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen aus dem Internet einhergeht, lässt sich damit nicht begründen.
Seit 2007 gibt es die GEZ-Gebühr für Internetcomputer und andere „neuartige Empfangsgeräte“, zu denen auch UMTS- Handys und Smartphones gehören. Die Gebühr orientiert sich an den Radiogeräten, für die derzeit 5,52 Monat gezahlt werden müssen, wenn nicht bereits für ein anderes Radio- und Fernsehgerät gezahlt wird. In der Praxis stellte sich jedoch heraus, dass die Auswirkungen dieser neuen Gebühr kaum den zusätzlichen Aufwand rechtfertigen. Im Jahr 2007 kamen gerade einmal 5,9 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen zustande, teilte die GEZ auf Anfrage mit.
Ein grundsätzlicher Abschied von der GEZ bleibt dennoch selbst für Studenten Wunschdenken – so sie zum Beispiel als Bafög-Empfänger nicht ohnehin von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit sind. Fakt ist: In vielen Studentenzimmern steht längst kein Fernseher oder Radio mehr. Der Computer ist nicht nur ein unverzichtbares Arbeitswerkzeug, sondern auch die zentrale Unterhaltungsplattform. Im Münsteraner Gerichtsfall hatte es der WDR allerdings versäumt, den Nachweis zu erbringen, ob der Student mit seinem Computer Radio- oder Fernsehprogramme nutzt. Bekanntlich verursacht dieser Akt erhebliche Probleme, das wurde vom Gericht durchaus berücksichtigt. Wenn sich am Computer allerdings ein Fernseh-Stick für den DVB-T-Empfang befindet, wäre dieser Nachweis zumindest theoretisch keine unüberwindliche Hürde.
Noch ist das Urteil aus Münster nicht rechtskräftig, „wir haben vier Wochen Zeit, um die Berufung zu prüfen“, heißt es aus Köln. Dennoch ruft die Entscheidung aus Nordrhein-Westfalen in Erinnerung, dass die Internetgebühr nur unter Vorbehalt eingeführt wurde. Damit verbunden war die Aufforderung, das Gebührenssystem insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Als eine Alternative zur geräteabhängigen Gebühr gilt eine haushaltsbezogene Abgabe. Solange der Rundfunkstaatsvertrag an der Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten. Sonst stelle die Gebühr eine „unzulässige Besitzabgabe“ für Internet-PCs dar, hatte das Münsteraner Gericht erklärt. Die Diskussion über das neue Gebührensystem läuft bereits. Für die nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 dürfte sie nach Experteneinschätzung jedoch ohne Auswirkungen bleiben.


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