12 luglio 2008

Radio e tv via Internet, anche in Svizzera si paga il canone

La Svizzera si adegua alle legislazioni in corso in Germania e in Italia e a partire da settembre 2008 imporrà il pagamento del canone anche a chi riceve la radio o la tv col computer via Internet e con i cellulari DVB-H (unica eccezione lo streaming video via UMTS/EDGE, senza canone perché la qualità non è confrontabile, mentre ricevere le stazioni radio via Internet richiede il pagamento se si usa ISDN o la banda larga ADSL). Tutta la documentazione si trova, in lingua italiana, qui. Questa è invece una breve notizia apparsa su Teltarif.ch in seguito alla conferenza stampa del regolatore UFCOM, tenutasi il 9 luglio.

Bakom regelt Gebührenpflicht aufgrund aktueller technischer Entwicklungen neu

10.07.2008

Nach Deutschland müssen auch in der Schweiz Besitzer von Computern mit Breitbandanschluss sowie Handys mit Radio- oder TV-Empfangsmöglichkeit Rundfunkgebühren zahlen. Angesichts der technischen Entwicklungen hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) neu festgelegt, wer Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen entrichten muss. Wer kein TV- und Radiogerät besitzt, dafür aber am Mobiltelefon oder Computer Radio hört oder fernsieht, muss sich bei der Schweizerischen Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren (Billag) anmelden. Dies gilt insbesondere für Haushalte mit einem DSL-Anschluss und entsprechender Software wie Flash oder Windows Media-Player. Diejenigen, die bei einem Internet-TV-Anbieter wie Zattoo registriert sind, werden ebenfalls zur Kasse gebeten. Eine Ausnahme bildet der Konsum von TV-Programmen mittels Streaming, etwa bei Handy-TV via UMTS oder Edge, da laut Bakom mit diesen Techniken die Empfangsqualität noch zu schlecht ist.
Eine weitere Ausnahme: Gewerbetreibende können sich von der Gebührenpflicht entbinden lassen, wenn sie betriebsintern den Empfang verbieten oder technisch verhindern. Generell verweist das Bakom bei der Neuregelung auf andere Staaten, in denen der Radio- und Fernsehempfang via Internet ebenfalls gebührenpflichtig ist. Neben Deutschland ist das etwa in England, Österreich, Finnland und Dänemark der Fall.



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