11 giugno 2008

Manette per ARD e ZDF sull'offerta Internet?

Trovo molto interessante l'intervento congiunto della centrale delle associazioni tedesche dei consumatori e del Deutscher Kulturrat, l'organizzazione ombrello (e apartitica) delle associazioni culturali tedesche, a proposito delle decisioni che verrano prese domani a Berlino dai ministri, i capi dei lander tedeschi in materia di regolamentazione degli enti radiotelevisivi regionali. Sul tavolo c'è il problema dell'offerta Internet di ARD e ZDF, i due programmi televisivi nazionali, regolamentati da appositi tender, immagino equivalenti alla nostra "concessione" tra stato e RAI. Una richiesta dell'Unione Europea aveva chiesto una riforma di queste concessioni e domani a Berlino inizieranno i lavori.
Peccato, afferma questo comunicato del Kulturrat e dei sindacati dei consumatori, che tra le proposte di riforma da implementare ci sia anche una forte limitazione dell'offerta che gli enti radiotelevisivi possono presentare attraverso Internet. Sembra che anche grazie all'azione lobbystica dei media elettronici e stampati privati, l'obiettivo delle forze politiche sia quello di trasformare l'offerta di ARD e ZDF in una semplice vetrina dei programmi. I contenuti online devono essere limitati e usufruibili solo per pochi giorni. Credo che il focus riguardi proprio i contenuti televisivi, ma teoricamente gli accordi quadro sono riferiti al "rundfunk", cioè al broadcasting in generale, radiotelevisivo dunque.
Comunque sia è una totale assurdità. Giustamente le due associazioni protestano dicendo che questa "palla al piede" equivarrebbe a un suicidio per le stazioni pubbliche. Essere fuori da Internet, oggi, significa diventare invisibili, soprattutto nei confronti della fascia di pubblico più giovanile. Riporto qui il testo del comunicato stampa del Kulturrat, ripreso oggi dalla stampa tedesca e il link a un lungo articolo apparso su ZAPP, la testata online della NDR, l'emittente di Amburgo che offre il punto di vista di un diretto interessato.

DGB, Deutscher Kulturrat und Verbraucherzentrale Bundesverband: Internet-Angebote von ARD und ZDF dürfen nicht eingeschränkt werden

Berlin, den 10.06.2008 – Die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen nicht beschränkt werden. Das fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Deutsche Kulturrat und der Verbraucherzentrale Bundesverband heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Am 12. Juni entscheiden die Ministerpräsidenten der Bundesländer über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Dieser sieht unter anderem eine restriktive Beschränkung für öffentlich-rechtliche Internet-Auftritte vor.

Wenn sich der vorliegende Staatsvertragsentwurf durchsetzt, sind Online-Informationen der Öffentlich-Rechtlichen nur noch zulässig, soweit sie an bestimmte Sendungen gekoppelt sind. Zudem sollen die Internetinhalte nur wenige Tage online zugänglich sein – so sieht es der Entwurf des Staatsvertrages vor. Das lehnen nach einer aktuellen forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vor allem junge Leute ab. Rund die Hälfte der 14- bis 29-Jährigen ist dagegen. Online-Inhalte müssen unbeschränkt zugänglich sein.

Die Zukunft liegt im Internet

„Wer den Sendern bei den digitalen Medien Fußfesseln anlegt, untergräbt die Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt – gerade bei jungen Menschen“, kritisiert der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen. Radio, Fernsehen und Printmedien sind heute nicht mehr getrennte Bereiche, sondern verschmelzen im Internet zu einem breiten Angebot aus Podcasts, Blogs und Textinhalten. PC und Internet verdrängen zunehmend das Fernsehen als wichtigste Informationsquelle. Fast 60 Prozent aller Bundesbürger informieren sich regelmäßig im Netz, bei den 14- bis 29-Jährigen sind es bereits rund 90 Prozent. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht von der Medienentwicklung abgekoppelt werden. Es muss gerade auch im Internet einen öffentlich-rechtlichen Bereich geben“, so Billen.

Fairer Wettbewerb wichtig

„Es kann nicht sein, dass aus rein ökonomischen Überlegungen privater Medienveranstalter die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem Informationsauftrag nicht mehr nachkommen können sollen“, kritisiert der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer. Ziel des Rundfunkstaatsvertrages müsse es sein, die Grundlagen für einen fairen publizistischen Wettbewerb mit den privat-kommerziellen Anbietern zu schaffen. Dieser wird jedoch verhindert, wenn die Öffentlich-Rechtlichen keine Inhalte mehr ohne Bezug zu einer konkreten Sendung online anbieten dürfen. „Eine Zwei-Klassen-Medienlandschaft, in der dem kommerziellen Rundfunk im Internet alles erlaubt ist, die öffentlich-rechtlichen Sender aber unverhältnismäßig eingeschränkt werden, kann nicht das Ziel verantwortlicher Medienpolitik sein“, so Sommer.

Garant für Qualität

Um seinem Informationsauftrag auch in Zukunft gerecht zu werden, darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht in seiner Entwicklung beschnitten werden. „Es geht dabei auch um die Qualität von Internetangeboten. Ein Garant für diese Qualität ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk“, erklärt der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs. Dabei übernehmen die Sender von ARD und ZDF eine wichtige Funktion bei der Informations-, Wissens- und Kulturvermittlung. „Für den Kulturbereich ist es essentiell, dass dem öffentlich-rechtliche Rundfunk neue Plattformen offen stehen, da er nur dann ein wichtiger Kulturträger bleiben kann“, so Fuchs. „Dieses entspricht auch dem Geist der Konvention Kulturelle Vielfalt, in der die technologieneutrale Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugesichert wird.“

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